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OLG Brandenburg 18.03.2020 7 U 141/18, NWB 22/2020 S. 1608

GmbH | Prämienzahlung an Angestellte

Prämienzahlungen an die Angestellten gehören zu dem Kreis von Angelegenheiten, über die die Gesellschafterversammlung kraft ihrer Allzuständigkeit verbindlich entscheiden kann, die aber in der Entscheidungskompetenz des Geschäftsführers bleiben, wenn eine solche Entscheidung nicht ergangen ist.

Anmerkung:

Der Geschäftsführer streitet mit der GmbH um sein Gehalt, das die Gesellschaft ihm vorenthält, weil er u. a. unberechtigt Prämien an die [i]Gehrmann, GmbH-Gesellschafterversammlung, infoCenter, NWB CAAAB-05663 Angestellten ausgezahlt habe. Nach Ansicht des Gerichts hat der Geschäftsführer mit den Zahlungen seine Pflichten aber nicht verletzt, so dass der GmbH kein zur Aufrechnung berechtigender Schadensersatzanspruch (§ 43 Abs. 2 GmbHG) zusteht. Der Geschäftsführer sei nicht verpflichtet gewesen, den Gesellschaftern die Frage nach einer Prämie...