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FG Niedersachsen 28.01.2020 12 K 213/19, IWB 10/2020 S. 371

Niedersächsisches FG | Keine Anwendung der DSGVO auf dem Gebiet der Einkommensbesteuerung

(1) Die Vorschriften der DSGVO sind im Bereich des Steuerrechts nur auf harmonisierte Steuern wie etwa die Umsatzbesteuerung anwendbar, nicht dagegen auf dem Gebiet der Einkommensbesteuerung natürlicher Personen. (2) Der nationale Gesetzgeber hat den sachlichen Anwendungsbereich der DSGVO nicht durch die Vorschrift des § 2a AO auf den Bereich nicht harmonisierter Steuern ausgedehnt. § 2a Abs. 5 AO ist insofern auch nicht analog anwendbar. (3) Die Finanzverwaltung ist nicht befugt, den sachlichen Anwendungsbereich der DSGVO durch Regelungen in BMF-Schreiben auf nicht harmonisierte Steuern auszudehnen.

Hinweis:

Im [i]Verwaltung darf Anwendungsbereich nicht ausdehnen – kein Akteneinsichtsrecht aus analoger Anwendung Streitfall begehrten die Kläger Einsicht in ihre Einkommensteuerakte, um daraus Erkenntnisse für die Inanspruchnahme ihres ehemaligen Steuerberaters auf Schadensersatz ...