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NWB Nr. 20 vom

Update zu Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen

Anne L'habitant

Mit Urteilen v.  - VI R 8/16 (BStBl 2018 II S. 550) und v.  - VI R 12/16 ( NWB EAAAH-36174) hat der BFH erneut Stellung zu verschiedenen Rechtsfragen im Zusammenhang mit Vermögensbeteiligungen von Arbeitnehmern genommen (vgl. L'habitant, NWB 19/2018 S. 1378).

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Allgemeines

[i]Wenning, Arbeitslohn, infoCenter, NWB LAAAB-14424 Arbeitslohn kann nach der mittlerweile ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. u. a. , BStBl 2010 II S. 1022; v.  - VI R 73/12, BStBl 2014 II S. 904; v.  - VI R 62/11, BStBl 2015 II S. 191) ausnahmsweise auch bei der Zuwendung eines Dritten anzunehmen sein, wenn sie ein Entgelt „für“ eine Leistung darstellt, die der Mitarbeiter im Rahmen des Arbeitsverhältnisses für seinen Arbeitgeber erbringt, erbracht hat oder erbringen soll. Voraussetzung ist, dass sich die Leistung des Dritten für den Mitarbeiter als Frucht seiner Arbeit für den Arbeitgeber darstellt und im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis steht. Dagegen liegt dann kein Arbeitslohn vor, wenn die Zuwendung wegen anderer Rechtsbeziehungen oder wegen sonstiger, nicht auf dem Arbeitsverhältnis beruhender Beziehungen zwischen Mitarbeiter und Arbeitgeber gewährt wird. Entsprechendes gilt, wenn die Zuwe...BStBl 2015 I S. 143