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FAQ „Corona“ (Steuern) des BMF
Anmerkungen und Ergänzungen zu Stundung und Vollstreckungsaufschub
Die [i] BMF, FAQ „Corona” (Steuern) Folgen aus der Ausbreitung des Coronavirus halten in Deutschland weiterhin an. Nachdem nunmehr seit mehreren Wochen das öffentliche und private Leben stark eingeschränkt wurde, treten jetzt vermehrt die wirtschaftlichen Kollateralschäden in den Vordergrund. Jüngst haben Bund und Länder einen Fragen-/Antwortenkatalog (FAQ) veröffentlicht, der zu steuerlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise Stellung nimmt. Der folgende Beitrag stellt auszugsweise einige Passagen der FAQ dar.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Einleitung
1. Problemstellung
Die Corona-Krise hat [i]FinVerw haben erste Maßnahmen zur wirtschaftlichen Unterstützung getroffenDeutschland weiterhin fest im Griff. Bund und Länder haben mittlerweile vielfältige Maßnahmen ergriffen, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Infolge der Einschränkungen konnten und können Unternehmen in Teilen bzw. gar nicht mehr ihren wirtschaftlichen Aktivitäten nachgehen. Inzwischen treten nun auch zunehmend die wirtschaftlichen Folgen in den Vordergrund. Zumeist laufen die fixen Kosten weiter, Umsätze brechen aber massiv ein. Infolgedessen haben Unternehmen zunehmend mit Liquiditätsproblemen zu kämpfen. Zur Ausstattung der Unternehmen mit Liquidität haben Bund und Länder bereits einige Sofortmaßnahmen unternommen. So wurden mittels eines [i]Hechtner, NWB 14/2020 S. 977; ders., NWB 15/2020 S. 1043(BStBl 2020 I S. 262) und gleich lautender Ländererlasse v. (BStBl 2020 I S. 281) Maßnahmen der Stundung, des Vollstreckungsaufschubs und der Anpassung von Vorauszahlungen getroffen (s. Hechtner, ; ders., ). Überdies besteht die Möglichkeit der Fristverlängerung bei der Lohnsteuer-Anmeldung (s. hierzu Hechtner, ). Die aktuelle [i]Veränderte Arbeitsabläufe mit Auswirkungen auf die Erfüllung steuerlicher PflichtenCorona-Krise führt zu veränderten Arbeitsabläufen sowohl in der Wirtschaft als auch in der öffentlichen Verwaltung. Hieraus ergeben sich vielfältige aktuelle Fragestellungen, wie Steuerpflichtige unter den veränderten Rahmenbedingungen ihre steuerlichen Pflichten erfüllen können.
2. Reaktion der Finanzverwaltung mit FAQ
Als Reaktion auf diese [i]BMF veröffentlicht FAQvielfältigen Fragen auch in Zusammenhang mit den bisher ergangenen BMF-Schreiben hat das BMF in Abstimmung mit den Ländern nun einen Fragen-/Antwortenkatalog erstellt. Dieser wird seitens des BMF als FAQ „Corona“ (Steuern) bezeichnet (frequently asked questions, im Folgenden: die FAQ).
Der Katalog mit [i] Aktuelle FAQ v. 30.4.2020 aktuellem Stand v. wurde erstmalig am auf der Internetseite des BMF veröffentlicht. Ausweislich der Darstellung des BMF sind die S. 1469Ausführungen in den FAQ als allgemeine Hinweise im Umgang mit den sich aufdrängenden Fragestellungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise zu verstehen. Weiterhin soll der Katalog laufend an die aktuelle Situation angepasst werden. Insofern stellen die FAQ kein klassisches BMF-Schreiben dar. Vielmehr handelt es sich um eine abgestimmte Bund-/Länder-Übereinkunft, wie mit einzelnen Problemstellungen umzugehen ist. Ferner sollen die FAQ auch helfen, die aktuellen Regelungen mit Bezug zur Corona-Krise der Allgemeinheit besser verständlich zu machen.
So führen die [i]FAQ stellen kein klassisches BMF-Schreiben darFAQ dann auch aus, dass die Entscheidung im Einzelfall den Finanzämtern vor Ort obliegt. Die Finanzverwaltung ist damit nicht im Sinne eines BMF-Schreibens als allgemeine Weisung nach Art. 108 Abs. 3 Satz 2 GG gebunden.
Insgesamt ist es zu [i]FAQ als pragmatischer Ansatz zur Klärung von offenen Fragenbegrüßen, dass die Finanzverwaltung mit den FAQ einen innovativen Weg bestreitet, kurzfristig aktuelle Fragen zu beantworten. In der derzeitigen Krise sind gerade jetzt pragmatische Lösungsansätze gefragt, die den Bedürfnissen der Steuerpflichtigen entsprechen. Allerdings zeigen Einzelfälle auch (Beispiel: NRW stoppt Corona-Soforthilfen nach Betrug), dass vereinzelt pragmatische Hilfestellungen des Staats skrupellos von Kriminellen ausgenutzt werden. Damit wird einmal mehr das Spannungsfeld zwischen pragmatischer Hilfe und dogmatischer Systemüberlegung sichtbar. Es bleibt zu hoffen, dass der Pragmatismus bei der Bewältigung der Corona-Krise auch im Bereich der Besteuerung obsiegt.
II. Anmerkungen zu den FAQ der Finanzverwaltung
1. Geregelte Einzelmaßnahmen und betroffene Steuern
Die FAQ [i]Auflistung der gewährten Maßnahmenlisten unter II.1 (Überblick über die steuerlichen Erleichterungen in der Corona-Krise) die gewährten Einzelmaßnahmen u. a. nach dem (BStBl 2020 I S. 262) auf: Stundung, Vollstreckungsaufschub, Herabsetzung der Steuervorauszahlung. Die FAQ erwähnen ferner die Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung für die Dauerfristverlängerung bei der Umsatzsteuer für das Jahr 2020.