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NWB Nr. 14 vom Seite 977

Steuerliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Auswirkungen infolge des Coronavirus

Erste Reaktionen der Finanzverwaltung

Prof. Dr. Frank Hechtner

Die Folgen aus der Ausbreitung des Coronavirus haben sich in den letzten Tagen und Wochen massiv verschärft, so dass sowohl das private sowie öffentliche Leben als auch die Wirtschaft insgesamt massiv in Mitleidenschaft gezogen werden. Mittlerweile haben Finanzverwaltung und Gesetzgeber mit ersten steuerlichen Maßnahmen reagiert. Hierbei ist vorrangiges Ziel, die wirtschaftlichen Folgen abzumildern. Der folgende Beitrag stellt das BMF-Schreiben zu Stundungsmaßnahmen, Anpassung der Vorauszahlungen und Vollstreckungsaufschub dar.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Einleitung

1. Problemstellung

[i]Erste Maßnahmen durch Bund und Länder zur Eindämmung des VirusDie Ausbreitung des Coronavirus (genauer COVID-19 bzw. SARS-CoV-2) hat zu einer weltweiten Pandemie geführt. Die Folgen aus der Ausbreitung des Coronavirus haben sich in den letzten Tagen und Wochen auch in Deutschland massiv verschärft. Mittlerweile ist das Virus zu einer äußert ernstzunehmenden Gefahr geworden, die sowohl das öffentliche und private Leben wie auch die Wirtschaft insgesamt betrifft. Bund und Länder haben jüngst gemeinsame Anstrengungen unternommen, um das Virus einzudämmen. Jüngst wurden hierzu von den Ländern Ausgangssperren oder Ausgangsbeschränkungen erlassen. Die Bekämpfung und Eindämmung des Virus sowie die medizinische Versorgung der Bevölkerung haben aktuell absolute Priorität.

[i]Auswirkungen des Virus bedrohen die Wirtschaft massivGleichwohl resultieren aus den beschlossenen Maßnahmen auch Folgewirkungen für die Wirtschaft. Viele Unternehmen, Selbständige oder Einzelgewerbetreibende haben ihre wirtschaftlichen Aktivitäten stark heruntergefahren oder eingeschränkt. Das Arbeitsleben hat sich vielfältig gewandelt. So wird in vielen Unternehmen bereits ausschließlich im Home-Office gearbeitet. Volkswagen als einer der größten wirtschaftlichen Akteure in Deutschland hat vollständig Kurzarbeit angemeldet. All diese getroffenen Maßnahmen haben letztendlich einen negativen Einfluss auf die wirtschaftlichen Aktivitäten. Es besteht zunehmend die Gefahr, dass als ökonomische Folge des Coronavirus u. a. Unternehmen, Selbständige oder Einzelgewerbetreibende in eine wirtschaftliche Schieflage geraten, die existenzbedrohend ist. Gleiches trifft sicherlich auch für die Arbeitnehmer zu, die in diesen Wirtschaftseinheiten tätig sind.

[i]Notwendigkeit von steuerlichen Maßnahmen zur Milderung der FolgenVor diesem Hintergrund sind kreative Lösungen gefragt, die die wirtschaftlichen Folgen der Krise abmildern können. Zweifelsohne stehen die epidemiologischen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus und zur Gesundheitsversorgung im Vordergrund, gleichwohl fußt unsere soziale Marktwirtschaft auf einer funktionierenden Wirtschaft. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, auch darüber nachzudenken, wie unter S. 978den gegebenen Umständen die wirtschaftlichen Folgen aus der Krise auch durch steuerliche Maßnahmen abgemildert werden können.

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