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BMF 06.04.2020 IV B 3 - S 1301-LUX/19/10007 :002, NWB 18/2020 S. 1314

Lohnsteuer | Besteuerung von Grenzpendlern nach Luxemburg – Sonderregelung zur Vermeidung des Wechsels des Besteuerungsrechts

Mit Schreiben v.  hat das BMF die Verständigungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg v.  veröffentlicht. Diese sieht zur Vermeidung des Wechsels des Besteuerungsrechts vor, dass die Arbeitstage, an denen die Grenzpendler aufgrund der Corona-Pandemie von ihrer Wohnung aus im Homeoffice arbeiten, als Arbeitstage in Luxemburg gelten.Die Arbeitnehmer sind verpflichtet entsprechende Aufzeichnungen zu führen.

Anmerkung:

Die Verständigungsvereinbarung ist am in Kraft getreten und findet auf Arbeitstage im Zeitraum [i]Hechtner, NWB 14/2020 S. 977vom bis zum Anwendung. Sie verlängert sich nach dem automatisch vom Ende eines Kalendermonats zum Ende des nächsten Kalende...