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IWB Nr. 8 vom Seite 319

Gerichtsstands- und Schiedsvereinbarungen bei internationalen Verträgen

Forderungsdurchsetzung im Auslandsgeschäft

Klaus Vorpeil

Die Vereinbarung eines bestimmten inländischen Gerichtsstands wird im internationalen Rechtsverkehr oftmals unerkannt zur Falle für eine effektive Forderungsdurchsetzung im Ausland. Abhilfe kann durch eine für internationale Geschäfte geeignete Gerichtsstandsvereinbarung oder alternativ eine Schiedsvereinbarung geschaffen werden. Die Schiedsordnungen einzelner Institutionen bilden eine geeignete Verfahrensordnung zur Konfliktlösung.

Kernaussagen
  • Nicht-ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarungen ermöglichen eine Klage im Inland sowie optional im Ausland und stellen somit eine internationale Forderungsdurchsetzung sicher.

  • Schiedsvereinbarungen lassen Raum für weite Gestaltungsspielräume im Einzelfall.

  • Schiedsgerichtsurteile lassen sich in den meisten ausländischen Staaten leichter vollstrecken als Urteile staatlicher Gerichte.