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Die neue Brüssel Ia-Verordnung
Die wichtigsten Neuerungen im internationalen Zivilverfahrensrecht für EU-Mitgliedstaaten
[i]Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (Neufassung) unter https://e-justice.europa.eu/content_recast-350-de.doAm ist die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 vom über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (kurz: Brüssel Ia-VO) in Kraft getreten. Sie ersetzt die VO (EG) Nr. 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom (ABl EG 2001 Nr. L 12 S. 1 – kurz: EuGVO oder EuGVVO bzw. Brüssel I-VO). Dieser Beitrag will einen Überblick über die Brüssel Ia-VO geben und die mit ihr einhergehenden wesentlichen Änderungen.
I. Überblick
[i]Leichtere grenzüberschreitende Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen Die Brüssel Ia-VO regelt auf der Grundlage von Art. 67 Abs. 4 und Art. 81 Abs. 2 Buchst. a, c und e AEUV die internationale Zuständigkeit der Gerichte gegenüber Beklagten, die ihren Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat haben, und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen aus anderen EU-Mitgliedstaaten. Die Verordnung ist nach ihrem Artikel 1 Absatz 2 jedoch nicht anzuwenden auf
den [i]Allerdings bestehen weiterhin Ausnahmen für einige RechtsbereichePersonenstand, die Rechts- und Handlungsfähigkeit sowie die gesetzliche Vertretung von natürlichen Personen, die e...