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BGH 13.02.2020 IX ZR 140/19, NWB 17/2020 S. 1241

Mandat | Formularmäßige Vergütungsvereinbarung

Eine formularmäßige Vergütungsvereinbarung, welche eine Mindestvergütung des Anwalts i. H. des Dreifachen der gesetzlichen Vergütung vorsieht, ist jedenfalls im Rechtsverkehr mit Verbrauchern wegen unangemessener Benachteiligung des Mandanten unwirksam, wenn das Mandat die Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Mandanten betrifft und die Vergütungsvereinbarung zusätzlich eine Erhöhung des Gegenstandswerts um die Abfindung vorsieht. Die formularmäßige Vereinbarung eines Zeithonorars, welche den Anwalt berechtigt, für angefangene 15 Minuten jeweils 1/4 des Stundensatzes zu berechnen, benachteiligt den Mandanten jedenfalls im Rechtsverkehr mit Verbrauchern entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen (§ 307 Abs. 2 BGB, § 3a RVG). [i]Berners, NWB 13/2018 S. 890Sieht eine Vergütungsvereinbarung ein Zeithonorar ...