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OLG Frankfurt/M. 24.03.2020 18 W 32/20, NWB 17/2020 S. 1240

Prozess | Reisekostenerstattung trotz Sozietät am Ort des Prozessgerichts

Reisekosten eines Anwalts zum Termin sind auch dann erstattungsfähig, wenn der Anwalt seinen Sitz an einem anderen Ort hat, zugleich aber Mitglied einer überörtlichen Sozietät ist, die auch über eine Niederlassung am Ort des Prozessgerichts verfügt.

Anmerkung:

Ein wesentlicher Grund für die Beauftragung eines Rechtsanwalts ist nach Ansicht des Gerichts das besondere Vertrauensverhältnis, das auf Aktenkenntnis oder langjähriger Beratung und erfolgreicher Zusammenarbeit gründen könne. Es sei S. 1241damit ein rechtlich anzuerkennender Vorteil aus Sicht des Mandanten. In den Grenzen der notwendigen (fiktiven) Reisekosten des Prozessbevollmächtigten am Sitz der Partei bleiben die Mehrkosten daher erstattungsfähig, auch wenn sich der Sitz des Prozessbevollmächtigten am dritten Ort b...