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APAS ändert Arbeitsprogramm 2020
Infolge der Coronavirus-Pandemie hat die Abschlussprüferaufsichtsstelle kürzlich ihr bisheriges Arbeitsprogramm wie folgt geändert:
Qualitätssicherungssysteme der Praxen
Erforderlichkeit besonderer Maßnahmen der Praxen zur Sicherstellung personeller und zeitlicher Ressourcen zur Abwicklung von Abschlussprüfungen (§ 47 BS WP/vBP)
Fachinformationen zu Fragestellungen von Rechnungslegung und Prüfung im Zusammenhang mit der Corona-Krise (§ 55 Abs. 2 BS WP/vBP)
Einholung von fachlichem Rat/Konsultationen zu bedeutsamen Zweifelsfragen von Rechnungslegung und Prüfung, insbesondere im Zusammenhang mit der Beurteilung der Prämisse der Unternehmensfortführung (§ 39 Abs. 3 BS WP/vBP)
Sonstige besondere Vorgaben zu Maßnahmen zur auftragsbezogenen Qualitätssicherung (§ 48 BS WP/vBP)
Durchführung von Abschlussprüfungen
Sachgerechte Risik...