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BBK Nr. 9 vom

Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale bei Unfallkosten

BFH-Rechtsprechung contra Auffassung der Finanzverwaltung

Wolfgang Eggert

Die Entfernungspauschale hat insbesondere für Fahrten mit dem Pkw zur ersten Tätigkeitsstätte bekanntermaßen eine Abgeltungswirkung – auch wenn einige Betroffene das (möglicherweise historisch bedingt) nicht immer akzeptieren können. Allerdings gibt es auch Ausnahmen von Seiten der Finanzverwaltung bei dem Werbungskostenabzug von Unfallkosten. Diese Ausnahmen könnten sich durch das in Zukunft anders darstellen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Gesetzliche Regelung und Ausnahmen der Finanzverwaltung

Die Entfernungspauschale lässt bei Aufwendungen des Arbeitnehmers für den Weg zwischen seiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte nur einen begrenzten Kostenabzug zu.

Die Abgeltungswirkung ist ausdrücklich in § 9 Abs. 2 Satz 1 EStG geregelt. Dort formuliert der Gesetzgeber, durch die Entfernungspauschale seien sämtliche Aufwendungen abgegolten, die durch die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (und durch Familienheimfahrten) veranlasst sind.

Im BMF-Schreiben zur Entfernungspauschale vom folgt die Finanzverwaltung zunächst noch der gesetzlichen Beschränkung durch die Aussage, dass die Entfernungspausc...