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NWB Nr. 17 vom Seite 1248

Der steuerfreie Coronabonus

Anmerkungen zum

Prof. Dr. Frank Hechtner

Die Coronakrise [i]BMF, Schreiben v. 9.4.2020, NWB IAAAH-46299 und deren Auswirkungen für Wirtschaft und Gesellschaft sind weiterhin sehr präsent. Während die Wirtschaft mit einem massiven Einbruch zu kämpfen hat, der nicht zuletzt auch Fragen der wirtschaftlichen Existenz für viele Unternehmen aufwirft, führen die Folgen aus der Coronakrise auch zu Veränderungen in der Arbeitswelt. Bund und Länder haben bereits diverse Maßnahmen unternommen, um die wirtschaftlichen Folgen aus der Ausbreitung des Coronavirus abzumildern. Im Vordergrund standen hierbei wirtschaftliche Hilfen für Unternehmen zur Verbesserung der Liquidität. Nunmehr haben Bund und Länder eine weitere Maßnahme getroffen: Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern aufgrund der Coronakrise bis zu einem Betrag von 1.500 € steuerfrei Bar- und Sachleistungen zukommen lassen. Das dazu ergangene ( NWB IAAAH-46299) wird nachfolgend kommentiert.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Einleitung

1. Problemstellung

Die [i]Massive Beeinträchtigung der WirtschaftBeeinträchtigung der Wirtschaft durch die Coronakrise als auch die getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung dieser Pandemie führen derzeit zu deutlichen Einschnitten des öffentlichen und privaten Lebens. Hieraus ergeben sich vielfältige Folgewirkungen. Die beschlossenen Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung haben eine behördliche Einschränkung oder Schließung vieler Unternehmen bewirkt. Durch die Störung von Lieferketten, das Ausbleiben von Kunden und Beeinträchtigungen im alltäglichen Arbeitsablauf sind bei den Unternehmen weitere Friktionen entstanden. Letztendlich führt dies alles bei vielen Unternehmen zu einer Existenzgefährdung.

Gleichzeitig [i]ArbG wollen ihren AN freiwilligen Coronabonus zahlenführt die Coronakrise aber auch zu neuen gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen. In systemrelevanten Sektoren und Unternehmen leisten Arbeitnehmer vielfältig besondere Anstrengungen, um die Ausbreitung der Pandemie direkt zu bekämpfen oder die mittelbaren Auswirkungen hieraus abzumildern. Sicherlich stehen hier die Arbeitnehmer im Gesundheits- und Pflegedienst unter einer besonderen Belastung. Gleichzeitig engagiert sich aber auch eine Vielzahl an Arbeitnehmern tagtäglich dafür, dass die allgemeine Versorgung der Bevölkerung sichergestellt ist und die Nachfrage nach notwendigen Produkten und Dienstleistungen auch unter Einschränkungen befriedigt werden kann. Als Honorierung für ein solches Engagement hatten jüngst diverse Unternehmen angekündigt, ihren Arbeitnehmern infolge der Coronakrise Sonderzahlungen (Coronabonus) zukommen zu lassen. S. 1249

2. Veröffentlichung eines

Die steuerliche [i]Bundesfinanzminister regte an, Coronabonus steuerfrei zu stellenBehandlung eines solches Coronabonus wurde nunmehr auch von der Steuerpolitik aufgegriffen. Am Wochenende des 28./ berichtete die Presse mit Verweis auf Äußerungen des Bundesfinanzministers, „dass ein solcher Bonus bis 1.500 € komplett steuerfrei sein wird“ (vgl. SZ v. ). Das BMF veröffentlichte wiederum am unter dem Titel „Sonderzahlungen jetzt steuerfrei“ folgende Äußerung des Bundesfinanzministers:

„Freundliche Worte [i]Pressemitteilung des BMFan der Ladentheke und Beifall für das medizinische Personal sind ein schöner Ausdruck unserer Verbundenheit in dieser schweren Zeit. Aber wir wollen mehr tun, um die Helferinnen und Helfer angemessen zu würdigen. Eine Reihe von Unternehmen hat bereits angekündigt, das Engagement ihrer Beschäftigten mit Sonderzahlungen zu belohnen, andere werden diesem Vorbild sicherlich folgen. Das Bundesfinanzministerium stellt nun sicher, dass diese Prämien ohne den Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen bei den Beschäftigten ankommen. 100-prozentigen Einsatz in dieser Zeit wollen wir 100-prozentig belohnen.“

Am folgte [i]Veröffentlichung eines BMF-Schreibens zum Coronabonusdann die Veröffentlichung eines BMF-Schreibens ( NWB IAAAH-46299) mit dem Betreff: Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise für Arbeitnehmer; Steuerbefreiung für Beihilfen und Unterstützungen. Festzuhalten ist aus diesem Vorgehen, dass ein solcher steuerfreier Coronabonus wohl untergesetzlich realisiert werden soll. Aus der Veröffentlichung eines BMF-Schreibens ist ferner zu schließen, dass diese Maßnahme wohl von allen Ländern in dieser Form getragen wird. Hinzuweisen ist allerdings auch darauf, dass eine gesetzliche Regelung ebenfalls (ggf. im Nachgang) möglich wäre.

Zweifelsohne ist es [i]Fragestellungen aus der Umsetzung mittels BMF-Schreibenein legitimes Interesse der Bundesregierung, dass Arbeitnehmer auch steuerlich gefördert werden, die in der aktuellen Krise in einem besonderen Maße bei der Bewältigung der Krise helfen. Insofern ist die grundsätzliche Idee der Regierung zu begrüßen. Aus der Veröffentlichung des BMF-Schreibens entstehen aber vornehmlich zwei Fragen: (1) Welche konkreten Regelungen werden im Hinblick auf die Steuerbefreiung getroffen? (2) Inwieweit liegt es in der Entscheidungskompetenz der Exekutive, eine pauschale Steuerbefreiung von 1.500 € anzuordnen?

In dem Beitrag [i]Coronabonus als Nettozufluss an Arbeitnehmerwerden beide Aspekte angesprochen, wobei der Fokus auf den praktischen Folgen aus dem BMF-Schreiben liegt. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass beide Fragen inhaltlich zu trennen sind, obgleich sie sich gegenseitig bedingen. Weiterhin ist anzumerken, dass ein steuerfreier Coronabonus ökonomisch auch Unternehmen tangiert, wenn diese ihre Zahlung an die Arbeitnehmer im Zuge des Nettozuflusses bemessen.

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