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NWB Nr. 42 vom Seite 3889 Fach 30 Seite 2283

Berufs- und arbeitspädagogische Eignung betrieblicher Ausbilder

von Prof. Dr. Ralf Holland, Detmold

I. Grundlagen der Berufsausbildung

1. Grundlagen der dualen Berufsausbildung

In der Bundesrepublik wird grundsätzlich dual ausgebildet. Die Berufsausbildung wird teils als betriebliche Ausbildung, teils in berufsbildenden Schulen und teils in sonstigen Berufsbildungseinrichtungen außerhalb der schulischen und betrieblichen Berufsbildung durchgeführt. Für die schulische Berufsbildung sind die landesrechtlichen Schulgesetze maßgebend. Die Ausbildung liegt in den Händen der schulischen Lehrkräfte. Für die betriebliche Ausbildung sind die betrieblichen Ausbilder verantwortlich, an die besondere Eignungsanforderungen (persönliche Eignung, fachliche Eignung und Ausbildereignung) gestellt werden.

2. Ausbilder i. S. des Berufsbildungsgesetzes und der Ausbilder-Eignungsverordnung

Unter Ausbilder versteht man denjenigen, der unmittelbar, verantwortlich und im wesentlichen Umfang ausbildet. Ein Ausbilder bildet unmittelbar aus, wenn er die Ausbildung persönlich durchführt und auch die Erfolgskontrolle vornimmt. Er ist im wesentlichen Umfang an der Ausbildung beteiligt, wenn er an einem bedeutsamen, in sich geschlossenen Ausbildungsabschnitt mitwirkt.

3. Geltungsbereich de...