Kompendium der praktischen Betriebswirtschaft
Carola Rinker

Bilanzen

16. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-470-53687-3

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Bilanzen (16. Auflage)

HH. Sonderbilanzen

H.11. Arten der Bilanzen

H.1.11.1 Handelsbilanzen

Die Eröffnungs-, Zwischen- und Schlussbilanzen bestehender Unternehmen (going concerns) werden als ordentliche Bilanzen bezeichnet. Außerordentliche Bilanzen oder Sonderbilanzen werden nur zu besonderen Anlässen erstellt, und zwar i. d. R. nur einmalig. Sonderbilanzen in diesem Sinne sind:

  • Gründungsbilanzen (erste Eröffnungsbilanz bei der Gründung)

  • Umwandlungsbilanzen und Verschmelzungsbilanzen

  • Auseinandersetzungsbilanzen

  • Sanierungsbilanzen

  • Insolvenzbilanzen

  • Liquidationsbilanzen.

H.1.21.2 Steuerbilanzen

Die Steuerbilanz ist i. d. R. eine aus der Handelsbilanz abgeleitete Bilanz. Ertragsteuerbilanzen werden jährlich zum Zwecke der Veranlagung zur Einkommensteuer bzw. der Körperschaftsteuer erstellt. Rechtsgrundlagen sind AO, HGB, EStG, KStG und GewStG.

H.1.31.3 Steuerliche Ergänzungsbilanzen
H.1.3.11.3.1 Notwendigkeit steuerlicher Sonder- und Ergänzungsbilanzen
H.1.3.1.11.3.1.1 Gesamthandsbilanz und Sonder- und Ergänzungsbilanzen

Steuerliche Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen treten nur bei Personenhandelsgesellschaften auf, nicht dagegen bei Einzelkaufleuten und Kapitalgesellschaften. Die §§ 705 ff. BGB rechnen die Personengesellschaften zu den Gesamthandsgemeinschaften. Das Gesellschaftsvermö...

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