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Grundsicherung | Absetzbarkeit von Ausbildungskosten
Bei der Berechnung der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind Kosten einer Heilpraktikerausbildung keine notwendigen Ausgaben i. S. des § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 SGB II a. F. (in der bis zum geltenden Fassung; jetzt § 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB II) und können daher nicht einkommensmindernd berücksichtigt werden, wenn sie im Zusammenhang mit einer nur beabsichtigten selbständigen S. 889Tätigkeit stehen.
Die Arbeitsuchende bezog im streitigen Zeitraum Leistungen der Grundsicherung. Zugleich ging sie einer selbständigen Tätigkeit nach, aus der sie Einkünfte erzielte, die bei der Anspruchsberechnung zu ihren Lasten berücksichtigt wurden. Im selben Zeitraum besuchte sie eine Heilpraktikerschule, wofür sie Ausbildungskosten i. H. von monatlich 180 € zu entrichten hatte. Nach Ansicht des BSG werden diese Ausbildungskosten allerd...