Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
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§ 30 Steuergeheimnis
AEAO zu § 30; IV A 3 – S 0130/10/10019, BStBl 2014 I S. 19.
Bilsdorfer, Das Steuergeheimnis, NWB 2006 S. 2079; Feindt/Rettke, Steuergeheimnisgerechte Schutzwesten für Steuerfahnder, DStR 2019 S. 1252; Verspohl, Das Steuergeheimnis im Gemeinderat, KommJur 2019 S. 1; Bilsdorfer, Steuerstarfrecht – (auch) ein Thema im Steuerprozess?, DStR 2022 S.1840.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck
1Der § 30 AO soll den Steuerpflichtigen aber auch weitere Verfahrensbeteiligte davor schützen, dass die von ihnen im Zusammenhang mit der Besteuerung hergegebenen oder bekannt gewordenen Daten außerhalb der gesetzlich definierten Zwecke (zu ihren Lasten) verwendet werden. Im Rahmen des Besteuerungsverfahrens sieht sich der Steuerpflichtige sehr weitreichenden Mitwirkungs- und Offenbarungspflichten ausgesetzt. Diese Pflichten werden von der Norm des § 30 AO schützend flankiert. Hierdurch wird dem privaten Geheimhaltungsinteresse insbesondere des Steuerpflichtigen Rechnung getragen.
2Außerdem soll die Vorschrift durch den Schutz der betroffenen Daten das Vertrauen des Steuerpflichtigen bezüglich der Amtsverschwiegenheit stärken und hierdurch dessen Bereitsch...