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Online-Beitrag vom

Umorientierung während einer mehraktigen einheitlichen Erstausbildung

BFH äußert sich zu einer berufsbegleitend ausgeführten Weiterbildung

Dennis Janz

[i]M. Meier, Kindergeld, infoCenter, NWB JAAAA-57071 Der BFH hat seine Rechtsprechung fortentwickelt und sich mit der Abgrenzung zwischen einer einheitlichen Erstausbildung und einer berufsbegleitend ausgeführten Weiterbildung auseinandergesetzt. Unschädlich sei es nach Erlangung eines ersten Abschlusses, wenn sich das volljährige Kind während seiner Ausbildung – anders als geplant – umorientiere, jedoch inhaltlich die Ausbildungsrichtung beibehalte (, NWB FAAAH-43737).

I. Onlinestudiengang Betriebswirtschaftslehre nach Banklehre

[i]Familienkasse lehnt Kindergeldantrag abDer Sohn des Klägers ging nach Abschluss einer Banklehre einer Vollzeitbeschäftigung bei einer Bank nach. Noch während seiner Banklehre hatte er an einer Informationsveranstaltung teilgenommen, um nach Ausbildungsende ein Studium an einem Bankkolleg mit dem Ziel des Abschlusses als Bankfachwirt aufzunehmen. Allerdings verzögerte sich der Beginn dieses Studiengangs auf unbestimmte Zeit. Daher bewarb er sich stattdessen auf einen Onlinestudiengang Betriebswirtschaftslehre und nahm das Studium im Wintersemester auf. Der Kläger beantragte nach Aufnahme des Onlinestudiums erneut Kindergeld, was die Familienkasse jedoch ablehnte. Der gegen die Ablehnung geri...