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Umsatzsteuer | Vermietung von Kfz-Stellplätzen an Mieter ist umsatzsteuerpflichtig
Nach Ansicht des Thüringer FG ist die Vermietung von Kfz-Stellplätzen an die Wohnungsmieter umsatzsteuerpflichtig, wenn sie eine eigenständige Leistung und keine unselbständige Nebenleistung zur umsatzsteuerfreien Wohnungsvermietung darstellt.
Kriterien für das Vorliegen einer eigenständigen Leistung sind:
Es besteht kein enger räumlicher Zusammenhang zwischen den Wohnungen und den Kfz-Stellplätzen, weil z. B. die Kfz-Stellplätze betreten werden können, ohne dass zuvor das Wohngebäude beschritten werden muss; dies ist etwa der [i]Räumlicher Zusammenhang zwischen Wohnungs- und StellplatzvermietungFall, wenn die Stellplätze in einem separaten Zwischen- oder Seitenkomplex untergebracht sind.
Es besteht kein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen der Wohnungsvermietung und der Stellplatzvermietung. Dieser Zusammenhang fehlt, wenn die Stellplätze auch separat an Nic...