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Umsatzsteuer | Rückwirkende Rechnungsberichtigung im innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft
Eine Rechnung über eine Lieferung im innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft, die nicht die Anforderungen des § 14a Abs. 7 UStG erfüllt, kann rückwirkend berichtigt werden; die Besteuerungsfiktion des § 25b Abs. 3 i. V. mit Abs. 2 Nr. 3 UStG ist also rückwirkend anwendbar.
Im Streitfall ging es um eine Lieferung einer italienischen Gesellschaft (ITA) an die deutsche Klägerin, [i]Rechnungen erfüllten nicht die Anforderungen des § 14a Abs. 7 UStG die an einen slowakischen Unternehmer (SLO) weiterlieferte. Die Waren wurden direkt von der italienischen Unternehmerin an den slowakischen Unternehmer ausgeliefert.
Die [i]Lieferkette Klägerin behandelte ihre Lieferungen an SLO als Lieferungen des ersten Abnehmers im Rahmen eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts gem. § 25b UStG, so dass der letzte Abnehmer die Umsatzsteuer schuldete, nicht aber die Klägerin.
Das Finanzamt beanstandete aber die Rechnungen...