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NWB Nr. 10 vom Seite 679

Ausschluss vom Geschäftsführeramt nach strafgerichtlicher Verurteilung

Dr. Rüdiger Werner

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 706 Verurteilungen wegen bestimmter in § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 GmbHG und § 76 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 AktG genannter Straftaten haben zur Folge, dass die verurteilte Person fünf Jahre lang nicht als Geschäftsführer einer GmbH oder als Vorstand einer AG fungieren darf. Fraglich ist, ob dies nicht nur bei einer Verurteilung als Täter, sondern auch bei einer Verurteilung als Teilnehmer gilt. Grds. wird das Bestellungsverbot in der Literatur wegen seines pauschalen Charakters kritisiert. Der , NWB AAAAH-38932) hat keine dahingehenden Bedenken und hat jüngst festgestellt, dass das Verbot auch bei einer Verurteilung einer Person als Teilnehmer greift.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Rechtskräftige Verurteilung als Ausschlussgrund für die Bestellung

[i]Gläubigerschutz als VerbotszielDas Bestellungsverbot soll verhindern, dass wegen entsprechender Delikte verurteilte Personen alsbald ihre Geschäfte wieder aufnehmen und hierdurch Dritte gefährden. Zweifelhaft ist allerdings, ob dieses Ziel erreicht wird, da die Regelung zum einen völlig unterschiedliche Delikte gleichbehandelt und zum anderen einige schwerwiegende Wirtschaftsdelikte überhaupt nicht nennt und dem Bestellungsverbot damit nicht unterwirft.

[i]Verbot lässt sich leicht umgehenAuch lä...