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NWB Nr. 9 vom Seite 612

Update zu den Arbeitgeberleistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

Prof. Dr. Frank Hechtner, Technische Universität Kaiserslautern

[i]Hintergrund: Rechtsprechungsänderung des BFHDer BFH hatte mit Urteil v.  - VI R 32/18 ( NWB FAAAH-33414) eine Abkehr seiner bisherigen Rechtsprechung im Hinblick auf die Zusätzlichkeitsvoraussetzung für Arbeitgeberleistungen, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn hinzutreten, vorgenommen. So stellten die Richter fest, dass es nicht darauf ankommt, ob der Arbeitnehmer auf den zusätzlichen Arbeitslohn einen arbeitsrechtlichen Anspruch hat. Der ohnehin geschuldete Arbeitslohn sei derjenige, den der Arbeitnehmer frei verwenden kann. Hinzu komme der verwendungsgebundene, zusätzliche Lohn. Dieser könne auch arbeitsvertraglich geschuldet sein und müsse eben nicht nur aus einem freiwilligen Finanzierungsbeitrag des Arbeitsgebers stammen.

[i]NichtanwendungserlassDie Bundesregierung und damit wohl auch der Gesetzgeber beabsichtigten, dieser Sichtweise entgegenzutreten. So fand sich in dem Referentenentwurf zu dem Grundrentengesetz v.  ein neuer § 8 Abs. 4 EStG-E. Dieser sollte die BFH-Rechtsprechung aushebeln (vgl. Hechtner, NWB 5/2020 S. 281 [Gast-Editoria]). Zwischenzeitlich hatte die Finanzverwaltung reagiert und am ein BMF-Schreiben zur Gewährung von Zusatzleistungen und Zulässigkeit von Gehalt...