IWB Nr. 4 vom Seite 1

Rédactions de Karl

Nils Henrik Feddersen | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

Der [i]„Das Schlimmste ist zweitrangige Poesie.“ Wirklich?Modeschöpfer Karl Lagerfeld hatte vielfältige Interessen und war bibliophil. Bei dem, was er an Büchern sammelte und las, hatte er keine Scheu vor dem Trivialen. Das befähigte ihn nach eigener Auskunft, das Herausragende und das temporär Gültige besser beurteilen zu können. Der große Karl war außerdem ein sehr kritischer Ästhet und teilte Abneigung universell zu. Der Gipfel seines Missfallens war ihm im Bereich der Lektüre das schlecht gereimte Wort. Lagerfeld: „Ich finde nichts schlimmer als zweitrangige Poesie. Das ist das Schlimmste, was es gibt.“

Ich bin mir nicht sicher, ob Herr Lagerfeld je individuellen Kontakt mit der steuerrechtlichen Gesetzgebung der Welt hatte (zwar war er vielseitig interessiert, doch hätte sie den Meister der schnell hingeworfenen Zeichnungen sicher schnell gelangweilt). Hätte er sich dann anders geäußert? Lagerfeld war zwar ein Workaholic, aber eben auch ein pragmatischer Mensch und zu Entscheidungen fähig. Wie sagte der Wahlfranzose zur ungeliebten Publicity als Folge seines Erfolges? „On ne peut avoir le beurre et l'argent du beurre.“

[i]In Österreich ist die begleitende Kontrolle nun offiziell gestartetDas Schlimmste für einen Steuerberater ist nicht die Qual der Wahl, sondern die Unsicherheit der Bedingungen, unter denen er sie treffen muss. Einen viel beachteten Ansatz zu besserer Tax Certainty stellt die begleitende Kontrolle in Österreich dar, die zum Jahresbeginn richtig gestartet ist. Schlögelhofer/Schrottmeyer/Schwab stellen ab die Voraussetzungen, die möglichen Vorteile und den Paradigmenwechsel für Unternehmen, Berater und Steuerbehörden dar.

[i]Laufende Kontrolle der für das Dotationskapital maßgeblichen Komponenten vermeidet StreitAndere Prozesse können sich auch zur Bestimmung des Dotationskapitals anbieten. Dessen Ermittlung ist für deutsche Bankbetriebsstätten ausländischer Finanzkonzerne im Rahmen der laufenden Steuer-Compliance oft eher nachrangig. In Außenprüfungen bieten sich dann für die Finanzverwaltung regelmäßig Korrekturmöglichkeiten. Dieses Risiko lässt sich mit geringem Aufwand reduzieren, so Heuer/Jung ab .

[i]Steuerabzug für Künstler bei Zwischenschaltung einer Kapitalgesellschaft im Ausland muss auf zwei Ebenen betrachtet werdenDie seit Jahren beliebte Zwischenschaltung von Künstlergesellschaften für Auftritte ausländischer Künstler in Deutschland führt zu zwei Besteuerungsebenen im Rahmen des Steuerabzugs nach § 50a EStG. Hier bestehen unverändert Unklarheiten über den Anwendungsbereich der einzelnen Nummern des Absatz 1 der Vorschrift. Geils zeigt ab die offenen Fragen auf und schlägt Lösungen vor – auch entgegen einem BMF-Schreiben von 2010.

Von Lagerfeld gibt es einen schönen Satz, den ich mir an dieser Stelle zu eigen mache: „Ich schreibe nicht, ich mache nur Vorworte. Das ist meine Spezialität.“

Ich wünsche Ihnen viele hilfreiche Erkenntnisse

Nils Henrik Feddersen

Fundstelle(n):
IWB 4 / 2020 Seite 1
NWB FAAAH-42765