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IWB Nr. 4 vom Seite 129

Besteuerung von Künstlergesellschaften im Rahmen des § 50a EStG und nach dem OECD-Musterabkommen

Ein Fallbeispiel mit praktischen Anwendungshinweisen

Malte Geils

Künstler werden oftmals über sog. Künstlergesellschaften tätig. Dafür bestehen verschiedene Formen, die der Beitrag aufzeigt. Alle Formen haben jedoch gemein, dass Zahlungen an oder von den Künstlergesellschaften für die Vergütung künstlerischer Darbietungen vom Steuerabzug nach § 50a EStG umfasst sein können. Sobald solche Künstlergesellschaften im eigenen Namen und auf eigene Rechnung in die Auftragserbringung eingeschaltet werden, müssen für den Steuerabzug ggf. zwei Ebenen betrachtet werden. Der Beitrag zeigt die steuerlichen Besonderheiten speziell für Künstlergesellschaften in der Rechtsform einer ausländischen Kapitalgesellschaft im Rahmen des § 50a EStG sowie des OECD-Musterabkommens 2017 auf.

Kernaussagen
  • Die Zwischenschaltung von Künstlergesellschaften führt zu zwei Besteuerungsebenen für Zwecke des § 50a EStG.

  • Der fehlende Verweis in § 50a Abs. 1 Nr. 2 EStG auf die in § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG genannten anderen Leistungen könnte eine Besteuerungslücke für Zwecke des § 50a EStG zur Folge haben.

  • Künstlergesellschaften sind von den teilweise unklaren Anwendungsbereichen des § 50a Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG betroffen, was insbesondere aus dem resultiert. Ungeklärt ist bisher, unter welchen Voraussetzungen die Tätigkeit der Künstler als eine eigene ...