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WP Praxis Nr. 3 vom Seite 73

Erleichterungen bei der Lageberichtsprüfung

F&A zu IDW PS 350 n. F. setzen die skalierte Prüfung um

WP/StB Dipl.-Kfm. Mark Schüttler

Vor kurzem veröffentlichte das IDW Fragen und Antworten zur Prüfung des Lageberichts nach IDW PS 350 n. F. Darin konkretisiert es die skalierte Prüfung und gewährt dem Prüfer verschiedene allgemeine und KMU-Erleichterungen.

Kirsch, Lagebericht und Konzernlagebericht (HGB), infoCenter NWB ZAAAC-45536

Kernaussagen
  • Das aus der Abschlussprüfung gewonnene Verständnis vom Unternehmen sowie dessen rechtlichen und wirtschaftlichen Umfeld reicht meist auch für die Lageberichtsprüfung aus. Das Verständnis vom System zur Aufstellung des Lageberichts lässt sich in wenigen Sätzen dokumentieren.

  • Wesentlichkeitsüberlegungen müssen nicht dokumentiert werden. Eine Gesamtaufstellung nicht korrigierter Fehler ist nicht erforderlich, darüber hinaus muss der gesetzliche Vertreter die Fehler nicht abzeichnen.

  • Die Risikobeurteilung für den Lagebericht insgesamt ist ebenfalls in wenigen Sätzen dokumentiert. Ausgangspunkt der Risikobeurteilung auf Aussageebene kann eine simple Risikotabelle sein. Ein KMU-Lagebericht darf schließlich rein aussagebezogen geprüft werden.

I. Problem

Seit dieser Prüfungssaison ist der Lagebericht nach IDW PS 350 n. F. zu prüfen. Dieser Standard ist aber nicht immer leicht zu verstehen. Das sah das IDW inzwischen wohl auch so. Zum Glück veröffentlichte es deshalb im November 2019 36 Fragen und Antworten (F&A). Darin konkretisiert es die skalierte Prüfung durch Aufzeigen allgemeiner und spezieller KMU-Erleichterungen. Das Erfreuliche: Die neue Lageberichtsprüfung wird dadurch weniger aufwendig als befürchtet.

In Kapitel II gibt der Autor Antworten auf die folgenden Fragen:

  1. Was heißt skalierte Prüfungsdurchführung?

  2. Welche Erleichterungen gibt es bei der Verständnisgewinnung?

  3. Welche Erleichterungen gibt es bei der Wesentlichkeit?

  4. Welche Erleichterungen gibt es bei der Risikobeurteilung?