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WPK billigt wp.net Prüfungshinweis Lagebericht
Update zum Prüfungshinweis für Lageberichte mittelständischer Unternehmen
Im November 2020 veröffentlichte wp.net seinen Prüfungshinweis (PH) Lagebericht 2020. Zwei empfehlende Hinweise der WPK führten zur redaktionellen Anpassung des Prüfungshinweises. Ergebnis ist wp.net PH Lagebericht (März 2021) – Prüfung des Lageberichts nach § 289 HGB von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften im Non-PIE-Segment (Gruppe 1), der nun von der WPK gebilligt wurde.
Schüttler, Lageberichtsprüfung nach wp.net PH Lagebericht 2020, WP Praxis 1/2021 S. 16, NWB NAAAH-66929
IDW PS 350 n. F. ist Komplexitätstreiber bei der Prüfung von KMU-Lageberichten. Dagegen richtete sich wp.net PH Lagebericht 2020: Beschränkung auf das Mindestmaß.
Zwei empfehlende Hinweise der WPK führten zur redaktionellen Anpassung des Prüfungshinweises. Ergebnis ist wp.net PH Lagebericht (März 2021).
wp.net PH Lagebericht (März 2021) erfüllt alle Anforderungen an eine ordnungsmäßige Prüfung von KMU-Lageberichten und ist qualitätskontrollsicher.
I. Problem
IDW PS 350 n. F. verkompliziert die Prüfung des Lageberichts. Die Skalierung kommt zu kurz. Deshalb veröffentlichte wp.net im November 2020 seinen Prüfungshinweis (PH) Lagebericht 2020. Der Hinweis gilt für Lageberichte mittelständischer Unternehmen. Er gewährleistet die skalierte Prüfung: Beschränkung auf das Mindestmaß.
Dagegen wandte sich die WPK-Geschäftsstelle. Sie hatte Bedenken, dass der Prüfungshinweis von wp.net womöglich keine ordnungsgemäße Prüfung gewährleistete. Sie legte den Hinweis dem WPK-Ausschuss für Rechnungslegung und Prüfung (ASRP) zur Prüfung vor.
Kapitel II beantwortet drei Fragen:
Was fürchtete die WPK-Geschäftsstelle?
Wie entschied der WPK-ASRP?
Was machte wp.net?