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Einkommensteuer | Anwendung des § 15a EStG bei Beteiligung der KG an Zebragesellschaft
Der herausgearbeitet, resultiere aus der Beteiligung einer KG an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft (sog. Zebragesellschaft) ein Verlust, sei dieser unbenommen der unbeschränkten Haftungsverhältnisse bei der Zebragesellschaft nach Maßgabe der Beteiligung auf der Ebene der KG im Rahmen der Prüfung zu berücksichtigen, ob ein bloß verrechenbarer Verlust i. S. des § 15a Abs. 2 EStG entsteht oder sich erhöht. [i]Ronig, Verluste bei beschränkter Haftung, § 15a EStG, infoCenter, NWB WAAAC-82953
Das Urteil ist von wesentlicher Bedeutung mit Bezug auf die Ermittlung und Feststellung des verrechenbaren Verlusts bei einer KG, wenn diese an einer (Tochter-)Personengesellschaft beteiligt ist. Handelt es sich dabei um eine vermögensverwaltende GbR (Zebragesellschaft), wird der auf die KG nach Maßgabe der Beteili...