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ZFA Nr. 2 vom Seite 26

Die Änderung des Berufsbildungs­gesetzes – was ist neu?

Oberstudienrat Diplom-Kaufmann Volker Helfen; Saarlouis

Mit der Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) hat der Bundestag ein wichtiges Gesetz beschlossen, mit dem die berufliche Bildung und Ausbildung in Deutschland gestärkt werden soll. Das geänderte Gesetz gilt seit Januar 2020.

Die wichtigsten Neuerungen der ­BBiG-Novelle

Eine Mindestvergütung für Auszubildende, international vergleichbare Abschlussbezeichnungen und mehr Möglichkeiten, eine Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren: Das sind die Kernpunkte der Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), mit der die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der dualen Ausbildung gestärkt werden soll. Der Bundestag hat die Reform Ende Oktober 2019 verabschiedet, der Bundesrat hat sie am gebilligt.

Die wichtigsten Neuerungen der BBiG-Novelle sind:

  • Mindestausbildungsvergütung („Azubi-Mindestlohn“)

  • Anpassung der Mindestausbildungsvergütung ab 2024

  • Freistellung von Azubis vor und nach der Berufsschule

  • Lernmittelfreiheit in der Ausbildung

  • Prüfungen in der Ausbildung: Ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer

  • neue Bezeichnungen in der Fortbildung

  • mehr Möglichkeiten der Teilzeitausbildung

  • mehr Flexibilität, weniger Bürokratie

  • Nationales Bildungsregister.

Der „Azubi-Mindestlohn“ – die Mindestausbildu...

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