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Schiffsgesellschaft | Prospektangaben über Sondervorteile des Gründungsgesellschafters
Einem Gründungsgesellschafter oder einem mit ihm wesentlich kapitalmäßig oder personell verflochtenen Unternehmen bereits gewährte Sondervorteile müssen im Emissionsprospekt auch dann offengelegt werden, wenn sie bereits vor dem Beitritt eines Anlegers erfolgt sind, aber im Zusammenhang mit dem Anlageprojekt stehen.
Der Prospekt über ein Beteiligungsangebot, hat den Anleger über alle Umstände, die für seine Entschließung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, sachlich richtig und vollständig zu unterrichten. [i]Müller, NWB 36/2019 S. 2653Zu einem richtigen Bild über die Beteiligung gehört auch das Wissen darüber, dass dem Gründungsgesellschafter die konkrete Chance eröffnet wird, zulasten des Vermögens der Beteiligungsgesellschaft erhebliche finanzielle Sondervorteile zu erl...