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BFH 13.11.2019 V R 5/18, BBK 4/2020 S. 167

Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug aus Mietereinbauten

Ein Unternehmer kann die Vorsteuer aus Mietereinbauten abziehen, wenn er die Mietereinbauten an den Vermieter entgeltlich liefert, d. h. ihm die Verfügungsmacht an den Einbauten verschafft und ihm zusätzlich noch einen wirtschaftlichen Vorteil zuwendet.

Hinter [i]GbR mietete Räume für Augenklinik an diesem abstrakten Satz steckt folgender Sachverhalt: Eine Augenarztpraxis in Rechtsform einer GbR mietete vom Vermieter V Praxisräume „zum Betrieb einer augenärztlichen Tagesklinik“. Die Räume waren aber noch nicht ausgebaut. Vielmehr sollte die GbR die Räume ausbauen und erhielt hierfür von V einen Baukostenzuschuss i. H. von 500.000 € zzgl. Umsatzsteuer. Die GbR verpflichtete sich, die Mietereinbauten im Fall eines Auszugs in den Räumen zu belassen und auf eine Entschädigung zu verzichten. Außerdem verpflichtete sich die GbR, i...