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Umsatzsteuer | Vorsteuerberichtigung bei erfolglosem Vermieter
Der Berichtigungszeitraum für die Vorsteuer gem. § 15a UStG beginnt ausnahmsweise mit der Fertigstellung des Gebäudes, wenn eine umsatzsteuerpflichtige Vermietung aus Gründen, die der Unternehmer nicht zu vertreten hat, scheitert und er sich um eine Vermietung intensiv gekümmert hat. Dies hat zur Folge, dass für den Zeitraum von der Fertigstellung bis zum steuerfreien Verkauf der Immobilie keine Vorsteuerberichtigung vorzunehmen ist.
Der Kläger stellte im Oktober 2002 ein Gebäude fertig, das er im Umfang von 31,25 % umsatzsteuerpflichtig als Gaststätte vermieten wollte. Er nahm anteilig Vorsteuern i. H. von 21.281 € in Anspruch. Die Vermietung scheiterte aber trotz intensiver Bemühungen. Ende 2006 wurde die Zwangsverwaltung für die Immobilie angeordnet, und im Februar 2010 verkaufte der Kläg...