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Ausfall von Finanzierungshilfen im Privatvermögen im Fokus des Gesetzgebers
Gesetzliche Neuregelungen in § 17 Abs. 2a EStG und § 20 Abs. 6 EStG
Der Ausfall von Finanzierungshilfen eines GmbH-Gesellschafters im Privatvermögen ist neu geregelt worden. Erstmals wird in § 17 Abs. 2a EStG i. d. F. des sog. JStG 2019 der Begriff der (nachträglichen) Anschaffungskosten kodifiziert. Die Definition der nachträglichen Anschaffungskosten erfolgt einerseits in Anlehnung an § 255 HGB und andererseits in Anlehnung an die frühere Rechtsprechung hierzu. In Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung können allerdings auch Gesellschafter mit einer Beteiligungsquote zwischen 1 % und 10 % nachträgliche Anschaffungskosten nach § 17 Abs. 2a EStG geltend machen. Mit der Ergänzung des § 20 Abs. 6 EStG um die Sätze 5 und 6 durch das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen wird ferner anerkannt, dass der Forderungsausfall und der Forderungsverzicht zu negativen Einkünften nach § 20 EStG führen können. Allerdings gibt es eine Verlustverrechnungsbegrenzung.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Neujustierung des Ausfalls von Finanzierungshilfen im Privatvermögen durch die Rechtsprechung
[i]Fuhrmann, NWB 52/2018 S. 3881Mit den Entscheidungen des IX. Senats des (BStBl 2019 II S. 208) und des VIII. Senats des (NWB YAAAG-68035) ist es zu grundl...