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NWB Nr. 3 vom Seite 134

Ausfall von Finanzierungshilfen im Privatvermögen im Fokus des Gesetzgebers

Dr. Claas Fuhrmann

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 150Der Ausfall von Finanzierungshilfen eines GmbH-Gesellschafters im Privatvermögen ist neu geregelt worden.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

§ 17 Abs. 2a EStG: [i]Begriff der (nachträglichen) Anschaffungskosten erstmals kodifiziertDas Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (sog. JStG 2019) sieht einen neuen § 17 Abs. 2a EStG vor. Die Neuregelung ist nach § 52 Abs. 25a Satz 1 EStG auf Veräußerungen nach dem (Tag des Kabinettbeschlusses) anwendbar. Sie findet auf formlosen Antrag nach § 52 Abs. 25a Satz 2 EStG auch schon rückwirkend auf Veräußerungen und gleichgestellte Fälle i. S. des § 17 Abs. 1, 4 und 5 EStG vor dem Anwendung. Die erstmals erfolgte gesetzliche Bestimmung der nachträglichen Anschaffungskosten in § 17 Abs. 2a EStG entspricht im Wesentlichen der bisherigen langjährigen und der 2017 geänderten Rechtsprechung des BFH zu § 17 EStG. [i]„Kleinanlegerprivileg“ entfällt Eine wesentliche Änderung ist darin zu sehen, dass nunmehr auch Gesellschafter mit Beteiligungsquoten zwischen 1 % und 10 % nachträgliche Anschaffungskosten in Form eines Darlehensausfalls und eines Bürgschaftsverlustes geltend machen können. Die Ausdehnung des Anwendungsbereichs von § 17 EStG führt wegen § 20 Abs. 8 EStG zu einer entsprechenden Einschränkung des Anwendungsbereichs von § 20 EStG. Eine weitere Änderung durch die gesetzliche Neuregelung besteht möglicherweise dar...