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Say on Pay, Fee Caps und Vergütungsbericht nach dem ARUG II
Eine kritische Würdigung zur Regulierung der Managerbezüge
Nach langer Diskussion hat der Bundestag am das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) beschlossen. Hierbei hatte sich der Bundestag auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) vom Vortag gestützt. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses gestellt. Wenngleich das ARUG II zum in Kraft getreten ist, gelten die zentralen Neuregelungen erstmals ab dem Geschäftsjahr 2021. Gegenüber dem Regierungsentwurf (RegE) lassen sich weitreichende Verschärfungen zur Vorstandsvergütung in der Finalfassung des ARUG II identifizieren, welche Gegenstand des vorliegenden Beitrags sind. Zudem erfolgt eine kritische Würdigung, inwiefern die Neuerungen zur Höhe und Struktur der Vergütung, zum Say on Pay und zum Vergütungsbericht nach dem ARUG II zu einer Stärkung der Qualität der Corporate Governance in Deutschland führen.
Lüdenbach, Vergütungsbericht und sonstige abschlussnahe Regelungen des ARUG II, StuB 1/2020 S. 1 NWB ZAAAH-37716
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