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Das arbeitsrechtliche EG-Anpassungsgesetz vom 20. 7. 1995
Nachweisgesetz - Änderungen bei Massenentlassungen
Am ist das Gesetz zur Anpassung arbeitsrechtlicher Bestimmungen an das EG-Recht verkündet worden (BGBl 1995 I S. 946). Mit diesem am in Kraft getretenen Gesetz sind zwei EG-Richtlinien in innerstaatliches Recht umgesetzt worden, und zwar die Richtlinie über die Pflichten des Arbeitgebers zur Unterrichtung des Arbeitnehmers über die für seinen Arbeitsvertrag oder sein Arbeitsverhältnis geltenden Bedingungen (91/533/EWG; sog. Nachweis-Richtlinie) v. und die Richtlinie 92/56/EWG (sog. Massenentlassungs-Änderungsrichtlinie) v. , durch die die Richtlinie 75/129/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen geändert worden ist.
Das die zwei Richtlinien umsetzende Anpassungsgesetz enthält in Art. 1 das Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (Nachweisgesetz - NachwG), in den Art. 2, 3 und 4 als Folgeregelung die Anpassung bereits bestehender spezialgesetzlicher Vorschriften zur Nachweispflicht im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Berufsbildungsgesetz sowie Seemannsgesetz und in Art. 5 die Änderung des Kündigungsschutzgesetzes mit den Neuregelungen zur Massenentlassung.