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BFH 26.09.2019 V R 13/18, BBK 1/2020 S. 8

Umsatzsteuer | Erlass von Nachzahlungszinsen bei beiderseitigem Rechtsirrtum über Anwendung des § 13b UStG

Das Finanzamt muss dem Leistungsempfänger Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer, die aufgrund eines beiderseitigen Rechtsirrtums über die Anwendbarkeit des § 13b UStG entstanden sind, erlassen, wenn das Finanzamt die Umsatzsteuer für die Leistung vom leistenden Unternehmer erhalten hat und der leistende Unternehmer die Rechnung berichtigt und seinen Umsatzsteuer-Erstattungsanspruch an den Leistungsempfänger abgetreten hat.

Im [i]Vertragspartner verneinten Anwendbarkeit von § 13b UStG Streitfall hatte Bauunternehmer B an den Kläger K Bauleistungen erbracht. Beide gingen davon aus, dass § 13b UStG nicht anwendbar sei, so dass B dem K Umsatzsteuer in Rechnung stellte, die K als Vorsteuer abzog. Nach einer Außenprüfung bejahte das Finanzamt § 13b UStG, so dass es bei K zu einer USt-Nachzahlung kam und Nachzahlungszinsen festgesetzt wurden. Der BFH bejahte eine...