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FG Rheinland-Pfalz 25.04.2019 6 K 1630/16, BBK 1/2020 S. 7

Umsatzsteuer | Vorsteuerberichtigung bei Gebäudefertigstellung in Abschnitten

Eine Vorsteuerberichtigung bei einem gemischt genutzten Gebäude richtet sich nach der Verwendung des gesamten Gebäudes, auch wenn das Gebäude in Bauabschnitten fertiggestellt und nach Baufortschritt genutzt worden ist. Berichtigungsobjekt ist somit das gesamte Gebäude und nicht der jeweilige Gebäudeteil.

Das Gesetz definiert in § 15a UStG zwar nicht den Begriff des Berichtigungsobjekts. Nach dem FG spricht aber für ein einheitliches Berichtigungsobjekt, dass die Vorsteuer nach dem Flächenschlüssel für das gesamte Gebäude geltend gemacht worden [i]Berichtigung ist Spiegelbild zum Vorsteuerabzugist. Es wäre daher widersprüchlich, bei der späteren Berichtigung nur auf den einzelnen Gebäudeteil abzustellen. Zudem hatte der Kläger im Streitfall das Gebäude nach der damaligen Rechtslage und der sog. Seeling-Rechtsprechung insgesamt seinem Untern...