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Track 05 | Beurteilung der Künstlereigenschaft: Sachbearbeiter sollen auch knapp gehaltene Gutachten akzeptieren
Ist zweifelhaft, ob die Tätigkeit eines Steuerpflichtigen ertragsteuerlich als künstlerische und damit freiberufliche oder aber stattdessen als gewerbliche Tätigkeit einzustufen ist, sind Gutachten einzuholen. Diese werden mitunter von den Gutachterkommissionen nur in knapper Form begründet. In einer aktuellen Verfügung weist das BayLfSt daraufhin, dass dies allein kein Grund ist, ein Gutachten zurückzuweisen.
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat sich zur Feststellung der Künstlereigenschaft für einkommensteuerliche Zwecke geäußert. Es geht um die Frage: Ist die Tätigkeit eines Steuerpflichtigen ertragsteuerlich als künstlerisch und damit freiberuflich einzustufen oder aber stattdessen als gewerblich?
Es ist in erster Linie auf die tatsächlich ausgeübte Gesamttätigkeit abzustellen. Bei der Beurteilung können aber auch die folgenden Aspekte von Bedeutung sein: die Vorbildung, z. B. ein abgeschlossenes Hochschulstudium der entsprechenden Kunstrichtung, Presseveröffentlichungen und Kritiken in Kunstzeitschriften, Beteiligungen an Kunstausstellungen und auch die Mitgliedschaft in bestimmten Berufsverbänden. Die Mitgliedschaft in einem Verband oder Kü...