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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 06 | Gemeinnützigkeit: Mitgliedschaft von Ärzten in Dialysevereinen ist nicht per se steuerschädlich

Die Mitgliedschaft von Ärzten oder Industrieunternehmen in einem Dialyseverein schließt die Selbstlosigkeit i. S. des § 55 AO nach einem aktuellen Erlass des FinMin. Sachsen-Anhalt nicht von vornherein aus. Vielmehr kommt es darauf an, ob die beteiligten Ärzte oder Unternehmen Vorteile durch die Mitgliedschaft haben. Sind Mitglieder und Nichtmitglieder zu gleichen Bedingungen in dem Verein als Ärzte tätig, kann die Gemeinnützigkeit nicht wegen fehlender Selbstlosigkeit abgelehnt werden.

Vorstellen möchte ich Ihnen auch einen Erlass des Ministeriums der Finanzen aus Sachsen-Anhalt – zur Gemeinnützigkeit von Dialysevereinen. Diese sind trotz des Wettbewerbs zu steuerpflichtigen niedergelassenen Ärzten als steuerbegünstigte Zweckbetriebe zu behandeln.

Der von Dialysevereinen unterhaltene wirtschaftliche Geschäftsbetrieb erfüllt nach der erfreulichen Sichtweise der Verwaltung in aller Regel die Voraussetzungen für einen Zweckbetrieb i. S. des § 65 AO. Er diene dazu, den steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zweck zu verwirklichen, nämlich die Betreuung und Versorgung von Dialyse-Patienten. Dieser Zweck könne auch nur durch einen solchen Geschäftsbetrieb erreicht werden. ...