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IWB Nr. 24 vom Seite 968

Beihilfeverfahren 2019 – das Jahr im Überblick

Die wichtigsten Entscheidungen von BFH, EuG, EuGH und der EU-Kommission

Prof. Dr. Adrian Cloer und Dr. Nina Vogel

Im Jahr 2019 sind die ersten Urteile des EuG zu den Vorabentscheidungsverfahren in den Rechtssachen Belgien (Profit Excess Tax), „Fiat“ und „Starbucks“ hervorzuheben. Da diese erstinstanzlichen Entscheidungen jedoch nur einen Zwischenschritt darstellen, haben sie lediglich Indikationscharakter.

Kernaussagen
  • Die EU-Kommission besitzt die Kompetenz und die Pflicht, die Vorabentscheidungsverfahren zu überprüfen. Der Fremdvergleichsgrundsatz ist ein geeignetes Instrument zur Identifizierung eines selektiven Vorteils bei verbundenen Unternehmen.

  • Die BFH-Vorlage zu § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 KStG 2009 überzeugt in der Begründung und die Einstufung als staatliche Beihilfe erscheint wahrscheinlich.

  • Die Kompetenzabgrenzung des EuGH zwischen den nationalen Gerichten und der EU-Kommission im Beihilfeprozess ist in der Praxis schwer umzusetzen.

I. EuG-Urteile zu Vorabentscheidungsverfahren

1. Kompetenz der EU-Kommission und Fremdvergleichsgrundsatz

Die [i]Beihilfeverfahren sind keine „heimliche“ Harmonisierung der nationalen Steuersysteme Urteile zur belgischen Excess Profit Tax, zu Fiat und zu Starbucks ergingen durch die Siebte erweiterte Kammer des EuG. In allen drei Fällen ging das EuG von der ordnungsgemäßen Kompetenzausübung durch die Kommission aus. Es sei ihre Pf...