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WEG | Geschäftsführer der Bauträgerin als Verwalter
Der Verwalter muss zur Vorbereitung der Beschlussfassung über Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums die verschiedenen Handlungsoptionen aufzeigen; dabei hat er die Wohnungseigentümer auf mögliche Gewährleistungsansprüche und auf eine drohende Verjährung dieser Ansprüche hinzuweisen.
Ein Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft hatte den Geschäftsführer der Bauträgerin, die die Häuser saniert und im Jahr 2006 in Wohnungseigentum aufgeteilt hatte, verklagt. Der Geschäftsführer war von der Bauträgerin zum Verwalter bestellt worden. Der Senat [i]Zu Vorschlägen zur Änderung des WEG-Rechts Hofele, NWB 44/2019 S. 3227stellt fest, dass den mit dem Bauträger identischen, von ihm eingesetzten, mit ihm verbundenen oder von ihm abhängigen Verwalter (sog. Bauträgerverwalter...