Steuerrecht aktuell 2/2019
1. Aufl. 2019
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F. Umsatzsteuer
I. Rechtsprechung
1. § 3a UstG: Ort der tatsächlichen Bewirkung der Dienstleistung
(David Dietsch)
Zusammenfassung der Entscheidung
Der Kläger war ein niederländischer Unternehmer und erbrachte entgeltliche Dienstleistungen, die in der Bereitstellung interaktiver erotischer Live-Webcam-Darbietungen von Modellen bestanden, die sich auf den Philippinen befanden. Hierzu stellte der Kläger den Modellen die für die Verbreitung der Darbietungen im Internet erforderliche Hard- und Software zur Verfügung. Um in den Genuss der Darbietungen zu kommen, mussten Kunden bei einem Internet-Service-Provider einen Account erstellen und einen Geldbetrag an diesen entrichten, wovon der Kläger einen Teil erhielt.
Die Darbietungen waren interaktiv, d. h. jeder Kunde hatte die Möglichkeit mit den Modellen zu kommunizieren und spezielle Wünsche an sie zu richten. Mehrere Kunden konnten ein und dieselbe Darbietung gleichzeitig in Echtzeit verfolgen.
Das vorlegende niederländische Gericht wollte insbesondere wissen, ob die Bereitstellung interaktiver erotischer Live-Webcam-Darbietungen eine „Tätigkeit auf dem Gebiet der Unterhaltung“ darstelle und falls dies zuträfe an...