Einkommensteuergesetz Kommentar
5. Aufl. 2020
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§ 65 Andere Leistungen für Kinder
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG = BStBl 2019 I 654).
Bering/Friedenberger, Änderungen beim Kindergeld im Schatten der aktuellen Zuwanderungsdebatte, NWB 2014, 3532; Hillmoth, Kinder im Steuerrecht, Herne 2020, Rz. 780 ff; Micker/Thomas, Der Einfluss des Unionsrechts auf das nationale Steuerrecht – Rechtsprechungsreport zu jüngeren EuGH-Entscheidungen, IWB 2016, 168.
Hillmoth, Kindergeld, Kinderfreibetrag, andere kindbedingte Steuervergünstigungen und Baukindergeld, NWB QAAAE-52191.
A. Allgemeine Erläuterungen
1Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift: Die Vorschrift regelt das Verhältnis des Kindergeldes zu anderen kindbezogenen Leistungen. § 65 Abs. 1 EStG sieht den Ausschluss von Kindergeld vor, wenn andere kindbezogene Leistungen erbracht werden. § 65 Abs. 2 EStG sieht ein Teilkindergeld vor, wenn die Leistungen nach § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG das Kindergeld nach § 66 EStG unterschreiten. Die Regelung soll Doppelförderungen vermeiden.
2Entstehung und Entwicklung der Vorschrift: § 65 EStG wurde im Zusammenhang mit der Neuregelung der einkommensteuerrechtlichen Kindergeldvorschriften ab 1996 in das EStG eingefügt. Mit ...