Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 48 vom Seite 3485

Die Besteuerung von Stückzinsen nach Einführung der Abgeltungsteuer

BFH verneint verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung der Gesetzesänderung

Dieter Steinhauff

[i]Ronig, Abgeltungsteuer, Grundlagen, NWB MAAAE-27762 Bislang war nicht abschließend geklärt, inwieweit nach dem vereinnahmte Stückzinsen als Gewinne aus der Veräußerung von sonstigen Kapitalforderungen jeder Art der Besteuerung unterliegen, wenn das veräußerte Wertpapier vor dem (Zeitpunkt des Inkrafttretens der Abgeltungsteuer) erworben worden war. Die Vorschrift des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG war nach § 52a Abs. 10 Satz 6 EStG i. d. F. des JStG 2009 erstmals auf nach dem zufließende Kapitalerträge aus der Veräußerung sonstiger Kapitalforderungen anzuwenden. Nicht angewendet werden sollte sie allerdings für Kapitalerträge aus Kapitalforderungen, die vor dem angeschafft wurden und mithin keine Finanzinnovationen darstellten. Erst mit dem JStG 2010 wurde § 52a Abs. 10 Satz 7 EStG (jetzt § 52 Abs. 28 Satz 16 Halbsatz 2 EStG) in der Weise ergänzt, dass nunmehr auch Stückzinsen unabhängig vom Anschaffungszeitpunkt der veräußerten Schuldverschreibung nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG besteuert werden sollten. Diese Neuregelung sollte für alle Veräußerungen nach dem gelten. Mit Urteilen v.  - VIII R 31/15 ( NWB TAAAH-30129) und VIII R 22/15 ( NWB JAAAH-30128) hat der BFH nun klargestellt, dass die Übergangsregelung des § 52a Abs. 10 Satz 7 Halbsatz 2 EStG nicht zu einer verfassungswidrigen Rückwirkung führt.

Eine Kurzfassung des Beitrags finde...