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BVerfG 08.11.2019 1 BvR 2413/19, NWB 47/2019 S. 3399

Sozialversicherung | Paketboten-Schutz-Gesetz

Der Bundesrat hat dem sog. Paketboten-Schutz-Gesetz zugestimmt, das damit noch vor dem Weihnachtsgeschäft in Kraft treten kann. Das Gesetz führt in der Versandbranche die sog. Nachunternehmerhaftung ein, die Versandunternehmen verpflichtet, Sozialbeiträge für säumige Subunternehmer nachzuzahlen. Damit stellt sie sicher, dass Sozialversicherungsbeiträge auch bei Nachunternehmerketten abgeführt werden. In der Bau- und Fleischbranche gilt diese Haftungsregel bereits. Umgehen können Unternehmen die Haftung nur, [i]Zur Haftung für Sozialversicherungsbeiträge in Dreieckskonstellationen Hartmann, NWB 34/2019 S. 2511wenn sie mit einer von einer Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft ausgestellten Unbedenklichkeitsbescheinigung belegen, dass ihre Subunternehmen vorab besonders geprüft sind. Ausgenommen von der Nachunternehmerhaftung sind Speditionsunternehmen...