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Haftung für Sozialversicherungsbeiträge in Dreieckskonstellationen
Nachzahlungsgefahren im Baugewerbe, bei der Leiharbeit und bei alternativen Tätigkeitsmodellen
So mancher Unternehmer fällt aus allen Wolken, wenn er Sozialversicherungsbeiträge nicht (nur) für eigene, sondern (auch) für fremde Arbeitnehmer, also solche, die bei dritten Unternehmen beschäftigt werden, oder in anderen Dreieckskonstellationen abführen soll. Tatsächlich schafft § 28e SGB IV dieses Risiko nicht nur für die in der mittelständischen Steuerberaterpraxis wenig relevanten Bergwerksbetriebe und Reedereien, sondern auch in den praxisrelevanten Bereichen des Baugewerbes und der Leiharbeit. Darüber hinaus lauert ein Springteufelchen in den branchenübergreifend beliebter werdenden „alternativen Tätigkeitsmodellen“ im Drei-Personen-Verhältnis, die unter Bezeichnungen wie Contracting, Subunternehmerkette, „Holländisches Modell“, „Verschaffung selbständiger Dienste“ oder Inhouse-Outsourcing firmieren. Der Aufsatz gibt einen orientierenden Überblick über diese weniger bekannten Nachzahlungsgefahren.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Generalunternehmerhaftung im Baugewerbe
Ein Unternehmer des Baugewerbes, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Bauleistungen (vgl. § 101 Abs. 2 SGB III) beauftragt, haftet für die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen der Arbeitnehmer des bea...