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Steuerbefreite Ausfuhrlieferung in grenzüberschreitendem Reihengeschäft
Das zur Zuordnung einer warenbewegten Lieferung bei einem grenzüberschreitendem Reihengeschäft entschieden und damit die Möglichkeit einer steuerbefreiten, reihengeschäftlichen Ausfuhrlieferung aus einem Organkreis heraus manifestiert.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
1. Die Lieferungen der Klägerin können mangels warenbewegter Lieferung innerhalb eines Reihengeschäfts keine steuerbefreiten Ausfuhrlieferungen begründen.
2. Können Endkunden entscheiden, wer, wann mit welchem Ziel die Waren bei dem inländischen Unternehmen abholt (Transportverantwortung), erlangen sie im Zeitpunkt der Abholung die Verfügungsmacht, wenn sie danach nicht gehindert sind, die Ware zu einem anderen Ziel umzuleiten oder zu vernichten. Insoweit ist unerheblich, wenn ein inländisches Unternehmen zollrechtlich als Ausführer auftritt.
3. Die Grundsätze über Reihengeschäfte sind auch dann anwendbar, wenn in einer Kette von zwei Lieferungen die erste nicht mit Montageleistungen verbunden ist, während dies bei der zweiten der Fall ist.
II. Sachverhalt
1. Tätigkeit der Klägerin und Verfahrensgeschichte
Die Beteiligten streiten darum, ob Lieferungen einer Organ...