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StuB 21/2019 S. 840

Änderung des AEAO

Das BMF hat den AEAO zu § 122, § 144, § 154 sowie § 173 mit sofortiger Wirkung geändert sowie eine neue Regelung zu § 138a (Länderbezogener Bericht multinationaler Unternehmensgruppen) eingefügt. Darüber hinaus wurde Nr. 1 des AEAO zu § 160 neu gefasst ( NWB PAAAH-31714).