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Umsatzsteuer | Zur Verzinsung von Vorsteuervergütungsansprüchen
Der Antragsteller im Vorsteuervergütungsverfahren verletzt keine Mitwirkungspflichten i. S. von § 61 Abs. 6 UStDV, wenn er die Einspruchsbegründung und die vom BZSt angeforderten Unterlagen zwar nicht innerhalb der Monatsfrist des § 61 Abs. 6 UStDV, aber innerhalb der ihm vom BZSt verlängerten Frist vorlegt (Bezug: § 18 Abs. 9 UStG; § 61 Abs. 5 und 6 UStDV; § 109 Abs. 1, § 238, § 357 Abs. 3 AO; Art. 26 Abs. 1 Richtlinie 2008/9/EG).S. 840
(1) Zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens kann das BMF gem. § 18 Abs. 9 Satz 1 UStG mit Zustimmung des Bundesrats durch Rechtsverordnung die Vergütung der Vorsteuerbeträge (§ 15 UStG) an im Ausland ansässige Unternehmer, abweichend von § 16 und von den Absätzen 1 bis 4, in einem besonderen Verfahren regeln. Dabei kann nach § 18 Abs. 9 Satz 2 Nr. 6 UStG auch angeordnet werden, wie und in welchem Umfang der zu vergütende Betrag zu verzinsen ist. Die V...