Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 44 vom Seite 3188

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht

Ralf Hörster

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3202Am hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 beschlossen, mit dem mehrere steuerliche Maßnahmen zur Erreichung der klimapolitischen Ziele des Klimaschutzplans 2050 in einem beschleunigten Verfahren noch vor Jahresende zum Abschluss gebracht werden sollen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden (§ 35c EStG-E): [i]Selbstgenutzte WohngebäudeAb 2020 sollen energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum für einen befristeten Zeitraum von zehn Jahren durch einen prozentualen Abzug der Aufwendungen von der Steuerschuld gefördert werden.

[i]20 % der Aufwendungen, höchstens 40.000 €Förderfähig sind Einzelmaßnahmen, die auch in bestehenden Programmen der Gebäudeförderung als förderungswürdig eingestuft sind, mit 20 % der Aufwendungen, maximal insgesamt 40.000 € je Objekt. Die Förderung wird über drei Jahre verteilt durch Abzug von der Steuerschuld gewährt: im ersten und zweiten Jahr maximal je 7 %, höchstens je 14.000 €, sowie im dritten Jahr maximal 6 %, höchstens 12.000 €. Damit können Aufwendungen bis 200.000 € berücksichtigt werden.

Befristete Anhebung der steuerlic...